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Flughafen BER und die Mieterhöhung

Gestern ging es vor dem Amtsgericht Spandau u.a. um eine Mieterhöhungsklage. Es waren keine Überraschungen zu erwarten, die Mieterhöhungserklärung waren ordentlich ausgeführt, die Mieter hatten keine echten Argumente entgegenzusetzen.

Nur der Richter wurde seinem Ruf gerecht, den eine Kollegin einmal so formulierte: Egal auf welcher Seite man steht, bei dem ist man immer zweiter Sieger. Das darf für einen Richter wohl als höchstes Lob gelten.

Die Wohnwertmerkmale wurden besprochen und als unproblematisch erkannt, nur an dem Merkmal „Lage an einer besonders ruhigen Straße“ hakte der Richter ein:

Nach eigener Kenntnis könne er bestätigen, daß die Lage an sich eine besonders ruhige wäre. Lärmbelästigungen von Straßenverkehr oder Gewerbe seien dort nicht vorhanden. Allerdings wirke sich die fehlgeschlagene Eröffnung des neuen Flughafens BER dahingehend aus, daß Tegel weiter in Betrieb bleibe. Die Einflugschneise für diesen Flughafen gehe aber über die streitige Wohnung, weshalb dieses Merkmal bestenfalls als neutral zu werten sei.

So hat jeder in Berlin ein wenig mit der verspäteten Fertigstellung des BER und der offenbar mangelhaften Aufsicht der Bauleistungen zu tun.