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Miete für Ausweichwohnung

Zur Frage ob der Mieter Nutzungsentschädigung oder Miete für die Nutzung einer Ausweichwohnung leisten muss, wenn er für die ursprünglich angemeldete Wohnung, die wegen Mängelbeseitigung zeitweise nicht nutzbar ist, eine andere, gleichwertige Wohnung des Vermieters nutzt.

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