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Kopiergebühren für Rechnungsunterlagen

Der Mieter hat das Recht, bei Beanstandungen möglicherweise sogar die Pflicht, die Rechnungsunterlagen der Betriebskostenabrechnung einzusehen. Ein Recht auf Übersendung der Unterlagen hat der Mieter in der Regel nicht. Die Einsichtnahme hat in der Regel in den Räumen der Hausverwaltung zu erfolgen. Das kann unter besonderen Umständen anders sein, so daß ein Anspruch auf Übersendung von Kopien bestünde. Für die Erstellung der Kopien hat der Vermieter einen Aufwendungsersatzanspruch.

Wie hoch aber sind die Kopierkosten?
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