Übersicht in der Vollmacht zum Download: Gebührenübersicht zum Download: Gebühren2024
Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Gebühren für Rechtsberatung, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.
Die Kosten für die außergerichtliche Rechtsberatung oder die Vertretung Ihrer Interessen als Mandant vor Gericht richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Gebühren für die Rechtsberatung in gerichtlichen Verfahren sind daher von Gesetz wegen bei jedem Anwalt im Grundsatz gleich. Daneben gibt es jedoch die Möglichkeit, eine gesonderte Honorarvereinbarung zu treffen.
Verfahren vor Gericht:
Die Kosten eines vor Gericht geführten Rechtsstreits richten sich nach dem gesetzlichen Gebührenstreitwert, idR dem Wert, der dem Streitgegenstand entspricht. Nach diesem Wert werden die Tätigkeiten über eine Umlagetabelle nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Gerichtskostengesetzes festgesetzt. Die Kosten des gerichtlichen Rechtsstreits trägt der Unterlegene, bei teilweisem Obsiegen jede Partei anteilsmäßig. Die Kosten des Rechtsstreits setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den Gebühren der vertretenden Rechtsanwälte, den Gerichtskosten und etwaigen Kosten für Beweiserhebung (z.B. Gutachterkosten, Zeugengelder).
In arbeitsgerichtlichen Verfahren hat jede Partei die Kosten des Verfahrens 1. Instanz selbst zu tragen.
Außergerichtliche Gebühren und Honorarvereinbarung
In der Regel fallen für eine Erstberatung €190,00 an Gebühren an.
Die außergerichtliche Vertretung richtet sich wie im Gerichtsverfahren nach dem Streitwert und den danach entstehenden Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach
– Honorarvereinbarung: Die Stundensätze bewegen sich zwischen €150,00 (Mitarbeiter, Ortstermine, Personalberatung, Fortbildungen, Archivrecherchen etc.) und € 260,00 für Rechtsberatung, Gutachten, Vertragsgestaltung. Als Nebenkosten werden vereinbart:
Ermittlungsgebühren, Auslagen, Kopien:
Auskunfts- und Ermittlungsgebühren (etwa für Grundbucheinsicht oder Einwohnermeldeanfragen) und Reproduktionskosten oder Gebühren bei Archiven und Behörden werden in Höhe dieser Auslagen vom Auftraggeber getragen. Aufträge, die einfach Gebühren über 25,00 € verursachen, werden nach Möglichkeit zuvor abgesprochen soweit diese für die Bearbeitung nicht unerlässlich sind. Selbst angefertigte Kopien aus Fremd-, Behörden- oder Gerichtsakten werden ab 50 Blatt mit 0,50 € / Blatt, Lichtbilder im Format bis 13×18 mit 2,00 € / Abzug, darüber nach Vereinbarung vom Auftraggeber getragen.
Reisekosten, Spesen, Abwesenheitsgelder werden individuell vereinbart. Ohne gesonderte Vereinbarung gelten die tatsächlich entstehenden Reisekosten (Bahn), sonst die jeweils steuerlich ansetzbaren Fahrtkosten und Tagessätze für Spesen. Ab einer Stunde Abwesenheit werden 40,00 €/ h in Rechnung gestellt.
Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.