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nach § 556 d BGB wird durch die Rechtsprechung aufgewertet.

Mit Urteil vom 29. März 2017 hat das Landgericht Berlin über eine Klage auf Rückzahlung wegen Überschreitung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn entschieden. Das ausführliche Urteil nimmt Stellung zu allen Rechtsfragen, u.a. zur Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen und der zugrundeliegenden Verordnung, insbesondere aber zu der Anwendung des Berliner Mietspiegels als geeigneten Beurteilungsmaßstab für die ortsübliche Vergleichsmiete.

Das Gericht greift dabei auf eine frühere Entscheidung zurück, wonach auch der einfache (also nicht der qualifizierte im Sinne des Gesetzes) Mietspiegel eine für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausreichende Indizwirkung entfaltet.

Die Regelung des § 556 d BGB zur Mietbegrenzung auf die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn wird begleitet von der Kritik, wie denn in einem Rechtsstreit die Überschreitung von 10 % ermittelt werden solle. Das Landgericht hat nun zu dieser Frage – bezogen auf den Berliner Mietspiegel – eine beachtenswerte Entscheidung getroffen, die aufgrund der ausführlichen Abwägung der rechtlichen und auch wohnungspolitischen Fragen auch für andere Regionen bestimmend sein wird.