0911 - 8101 1600, fax: 0911 - 8101 1601 post@ra-rosbach.de

In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung findet sich am 9. Feb. 2014 ein Bericht über die Tätigkeit der Dienstleister für die Erstellung der Heizkostenabrechnungen.

Ista, Techem und Brunata-Metrona teilen sich im wesentlichen einen Markt, der außergewöhnliche Gewinnmargen verspricht und zwischenzeitlich von einer oligopolistischen Marktstruktur beherrscht wird. Richtig ist auch, dass die Frage der Verbrauchsermittlung in der Heizkostenabrechnung einen für den Mieter wesentlichen Kostenfaktor ausmacht. Diese Tatsachen werden in der Presse immer wieder aufgenommen, ohne jedoch die rechtlichen und politischen Ursachen in den Blick zu nehmen.

Entsprechendes gilt im Übrigen überall dort, wo Verbrauchserfassung auf den Mieter umgelegt wird, also derzeit bei Wasser und möglicherweise in Zukunft bei der Verbrauchserfassung des Stroms durch SmartMeter.

Im Gegensatz zu der Ankündigung in dem aktuellen Artikel der FAS (oder z.B. Spiegel und Welt) werden die Ursachen und Konsequenzen dieser Abhängigkeiten von den großen Anbietern dabei nicht in den Blick genommen.

Maßgebend ist die politische Weichenstellung für den Zwang zur Erstellung einer verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung (Heizung und Warmwasser) durch den Erlaß der Heizkostenverordnung. Danach gilt für Vermieter in Häusern mit einer zentralen Versorgung mit Heizenergie die Pflicht zur Verbrauchserfassung. Nur für Mietverhältnisse in Häuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann das anders geregelt werden. Entsprechendes gilt für Wohnungseigentumsanlagen.
Hintergrund der gesetzlichen Regelung mag die Bemühung sein, über die verbrauchsabhängige Abrechnung ein Bewußtsein für das eigene Heizverhalten zu schaffen, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ohne direkte Anbindung des eigenen Verhaltens an die entstehenden Kosten ein Lerneffekt der Verbraucher nicht eintritt. Das ist natürlich richtig. Wenn in größeren Wohnanlagen die Heizkosten auf die genutzten Quadratmeter umgerechnet werden, spiegelt sich das Heizverhalten nicht im Geldbeutel. Es bedürfte eines kollektiven Bewußtseins oder einer höheren Sensibilität für die Konsequenzen des eigenen Verhaltens. Die Erfahrung im Mietrecht zeigt, daß beides zwar vorhanden ist, jedoch in der Regel wenig ausgeprägt. Gerade bei hohen Verbrauchswerten stellt sich immer wieder heraus, dass Mieter keinerlei Gefühl und Vorstellung für den effektiven Umgang mit Energie haben.

Der Mieter hat faktisch aber keinen Einfluß auf die Kosten, nur auf den Verbrauch, weshalb der erwünschte Effekt m.E. nicht wirklich eintritt oder nur dort besteht, wo ein entsprechendes Bewußtsein ohnehin existiert.

Problematisch ist u.a., dass der Vermieter mit der Pflicht zur Verbrauchserfassung keinerlei Anreize erhält, diese Kosten niedrig zu halten. Er hat die Pflicht und die Arbeit, aber keinen Mehrwert. Seine Mühen, die Kosten niedrig zu halten, werden ihm nicht entlohnt. Dem Mieter bleiben die Kosten. Die Rechtsprechung begrenzt zwar den Anteil der Verbrauchserfassung an den Gesamtkosten der Heizkosten durch die Figur des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes. Dieser besagt jedoch lediglich, dass die Mehrkosten in Relation zu dem Nutzen stehen müssen. Maßgeblich hierfür ist – aufgrund der Tatsache, dass der Verbrauch i.d.R. ermittelt werden muss – der marktübliche Preis. Damit schließt sich der Kreis einer Verpflichtung zur verbrauchsabhängigen Ermittlung von Heizkosten, deren Durchsetzung die Interessen der Nutzer nicht berücksichtigt: Der Markt wird bestimmt von wenigen Marktführern, die den Preis festsetzen. Der Vertragspartner hat kein Interesse an der Kostensenkung und der Nutzer keinen Einfluß.

Diese Problematik besteht wegen der grundsätzlichen schlechten Stellung des Verursachungsprinzips, das regelmäßig zugunsten von Wirtschafts- und Wachstumsförderung zurücktreten muss. Das gilt insofern, als der Verursacher aus dem Kreislauf der Kosten-Nutzen ausgenommen ist. Der Mieter als Verbraucher hat tatsächlich keinerlei Einfluß auf die Kosten. Ihm bleibt nur die persönliche Einschränkung des Verbrauchs. Eine direkte Kopplung der Verursachung / Nutzung an die Kostenentwicklung besteht nicht. Im Gegenteil. Ob Wasser, Energiekosten oder Strom: Die Interessen der Versorgungsunternehmen und die Sorge um die Erhaltung der Grundversorgung stehen als Wirtschaftsförderung vor den Interessen der Nutzer. Der Bürger zahlt jedoch auf diese Weise doppelt über die Kostensteigerungen und die teils erheblichen Steuervergünstigungen. Am Beispiel der SmartMeter für das Monitoring der Stromkosten dräut das nächste Unheil für den Verbraucher sowohl aus der Perspektive der Kosten, wie des Datenschutzes. Eine Studie von Ernst&Young hebt den Lateral-Gewinn der Einführung dieser Meßinstrumente für weitere Anbieter hervor. Wenn sich auch die Einführung der SmartMeter nicht rechne, so kann durch geldwerte Kooperation mit Herstellern von Haushaltsgeräten, IT- und Telekomunikationsunternehmen, Gebäudetechnik etc. pp ein positiver Effekt erzielt werden: vulgo durch Verkauf und Verwertung der Nutzerdaten. Daten deren Generierung dem Nutzer nur Kosten verursacht (Ernst&Young, Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler, 2013, etwa S. 135). Der Verbaucher wird doppelt geleimt.

Sozialpolitisch ist die Entwicklung völlig absurd, wenn bei den Sozialleistungen die so bedingte Kostensteigerung für Heizung, Wasser und Strom ungeprüft erstattet werden.

Ärgerlich ist, dass der Gesetzgeber die Kostensteigerungen bedenkenlos auf die Nutzer abwälzt. Der Mieter hat so nicht s von der Ersparnis des Verbrauchs, wenn die Gebühren sich in einem kartell-ähnlichen Markt unkontrolliert entwickeln. Hier ist die Gebühr einer willkürlich herausgezogenen Heizkostenabrechnung von 2009: 378 € für Verbrauchserfassung, 525 € für Miete Heizkostenverteiler und 230 für Miete Warmwasserzähler für ein Gebäude mit 550 m2 Wohnfläche. Die Verbrauchsermittlungskosten machten damit über 10 % der eigentlichen Wärmekosten.
Es wäre zudem ein Irrglauben, hier nur an Mieter zu denken. Betroffen wird in der Regel jeder sein, der nicht (nur) sein eigen Häuschen bewohnt. Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit sieht anders aus.