Trau, Schau, Wem
Die Kündigung des Vertragsverhältnisses wegen erheblicher vertragswidriger Nutzung der Mietwohnung durch den Untermieter wirkt auch gegen den Hauptmieter. Er hat sich das Verschulden seines Untermieters zurechnen zu lassen.
Der Untermieter hat in erheblichen Ausmaß Cannabispflanzen in der Wohnung angebaut, so daß eine Straftat vorlag. Die Kündigung war daher nach Ansicht des Gerichts aufgrund erheblicher vertragswidriger Nutzung gerechtfertigt. Eine Abmahnung sei nicht nötig gewesen.
Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung habe der Vermieter ein berechtigtes Interesse, die übrigen Mieter vor den Auswirkungen einer Canabisplantage in dem Gebäude zu schützen.
Der Hauptmieter habe sich die vertragswidrige Nutzung zurechnen zu lassen, auch wenn er keine Kenntnis davon hatte.
AG Hamburg-Altona, Urteil v. 14.2.2012, 316 C 275/11.