0911 - 8101 1600, fax: 0911 - 8101 1601 post@ra-rosbach.de

BGH: Heizkostenabrechnung nach dem Leistungsprinzip!

Mit Pressemitteilung vom 1. Februar 2011 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung über die Frage mitgeteilt, ob über die Heizkosten nach dem Abflußprinzip abgerechnet werden kann oder ausschließlich das Leistungsprinzip in Anwendung zu bringen ist.

Danach sind Heizkosten zwingend nach dem Leistungsprinzip anzurechnen.

Der BGH vollzieht danach einen Wechsel seiner Rechtsprechung. Er hatte vorher in einem anderen Fall entschieden: Betriebskosten können nach dem Abflußprinzip abgerechnet werden, wenn der Vertrag keine gegenteilige Regelung enthält und kein Mieterwechsel stattgefunden hat. (BGH VIII ZR 49/07)

(mehr …)